Überschlägige Abschätzung der von vom aktuellen Entwurf betroffenen Anlagen- und Ausschreibungsvolumina
Datum | Volumen | Umsetzungsgrad |
März 21 | 620 MW | 60% |
Juni 21 | 513 MW | 40% |
November 21 | 512 MW | 20% |
März 22 | 1.083 MW | 0% |
Juni 22 | 696 MW | 0% |
November 22 | 890 MW | 0% |
Volumen | 3.634 MW | |
Volumen 2023 | 5.850 | 0% |
Volumen gesamt | 9.484 MW |
Abschätzung kalkulatorischer Mindereinnahmen aus entgangener Abschöpfung aus heute noch nicht errichteten Anlagen
Annahme betroffene Anlagenleistung: 1.800 MW
Das Marktstammdatenregister weist bis September 2022 einen Zubau bei PV-Freiflächen von rund 1,4 GW aus. Entsprechend der bereits bezuschlagten Anlagenvolumina scheint eine Schätzung von 3,0 bis 3,5 GW PV-Zubau bei Anlagen des 1. Segment im Laufe des Jahres 2023 daher machbar, bis zum Ende der Abschöpfungsperiode am 30.06 also rund 1.800 MW
Annahme spez. Ertrag: 1.000 MWh/MW
Annahme Ertragsanteil bis 06/2023: 30%
Nur Anlagen mit Inbetriebnahme in der ersten Jahreshälfte können bis zum Ende Abschöpfungsperiode Solarerträge produzieren, wobei auch hier Anlagen mit Inbetriebnahme erst im Juni weniger anrechenbare Menge beitragen. Für die Überschlagsrechnung wird angenommen, dass das Gesamtportfolio neuer Anlagen mit Inbetriebnahme im ersten Halbjahr 30% ihres durchschnittlichen Soll-Ertrages erzeugen, auf die sich dann eine Abschöpfung stützen kann.
Annahme Differenz Bemessungsgrundlage: 25 EUR/MWh
Der anzulegende Wert der Ausschreibungsrunden 2022 lag im Schnitt bei etwa 5,5 ct/kWh. Nimmt man diesen Erfahrungswert als Referenzkosten auch für neue Projekte, würde eine Spotabschöpfung inkl. Sicherheitszuschlägen ab ca. 8,5 ct/kWh greifen. Mit zulässiger Termin-Korrektur bei 10 ct/kWh zzgl. 10% Sicherheitszuschlag würde die Abschöpfungsgrenze auf 11,0 ct/kWh heraufgesetzt. Die Differenz der Bemessungsgrundlagen beträgt 2,5 ct/kWh bzw. 25 EUR/MWh.
1.800 MW * 1000 MWh/MW * 30% * 25 EUR/MWh = 14 mio EUR
Hier finden Sie den Tabellenteil zum Download: