Transparenzerklärung

Grundinformationen

Betroffene

Diese Transparenzerklärung richtet sich an alle Betroffenen, deren Daten der Verantwortliche aus allgemein zugänglichen Quellen oder mithilfe der für die Betroffenen zuständigen Katasterämter recherchiert hat und die im Rahmen der Kontaktaufnahme Zugang zu dieser Transparenzerklärung erhalten. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter und die damit verbundenen Sprachformen, insbesondere divers, weiblich, männlich. Jede Personenbezeichnung ist mit dem Zusatz „(m/w/d)“ zu verstehen.

Verantwortlicher

  1. Verantwortlicher für die hier beschriebene Verarbeitung ist: ENERPARC AG, Kirchenpauerstraße 26, 20457 Hamburg, Telefon: +49 40 756644-90, Fax: +49 40 756644-965,  mail@enerparc.com, vertreten durch den Vorstand (Christoph Koeppen, Frank Müllejans, Stefan Müller). Den externen Datenschutzbeauftragten erreichen die Betroffenen entweder unter  datenschutz@enerparc.com oder unter den o.g. Kontaktdaten mit dem Adresszusatz „vertraulich, z.H.d. Datenschutzbeauftragten“.
  2. Soweit die Ansprache durch die KLM-Architekten Leipzig GmbH und/oder die KLM Projektentwicklung GmbH & Co. KG erfolgt, ist darauf hinzuweisen, dass das jeweilige Unternehmen durch den hiesigen Verantwortlichen bevollmächtigt wurde, die Daten der Betroffenen zu recherchieren und diese ggf. anzusprechen. Es besteht insoweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit. Der hiesige Verantwortliche und die KLM-Architekten Leipzig GmbH und die KLM Projektentwicklung GmbH & Co. KG haben gemäß Artikel 26 DSGVO eine gemeinsame Verantwortlichkeit vereinbart und insoweit geregelt, dass alle Verantwortlichen hinsichtlich der Erfüllung der Betroffenenrechte zuständig sind und dass jeder Verantwortliche die Datenschutzkonformität selbst sicherstellt. In Fällen, in denen ein Zusammenwirkung bei der Erfüllung der Ansprüche der Betroffenen erforderlich ist, stehen alle Verantwortlichen in Kontakt.

Rechte

  1. Die Betroffenen haben mit Blick auf die zu ihrer Person gespeicherten Daten folgende Rechte: Das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung von Daten, für die es keinen Aufbewahrungsgrund mehr gibt, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Ferner haben sie das Recht, sich bei der für den Verantwortlichen zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
  2. Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, können die Betroffenen ihre Einwilligung jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; etwa durch formlose Nachricht an einen der o.g. Kontaktkanäle (Verantwortlicher).
  3. Soweit die Verarbeitung auf der Erfüllung eines berechtigten Interesses, mithin auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO beruht, können die Betroffenen der Verarbeitung jederzeit widersprechen; etwa durch formlose Nachricht an einen der o.g. Kontaktkanäle (Verantwortlicher). Falls der Widerspruch begründet ist, wird die Verarbeitung beendet. Sofern das berechtigte Interesse im Direktmarketing liegt; ist der Widerspruch stets begründet.

Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union

  1. Sofern personenbezogene Daten an Stellen außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden, muss der Verantwortliche ergänzende Schutzgarantien nach Artikel 44 ff. DSGVO mitteilen.
  2. Sofern sich der Verantwortliche in der nachfolgenden Datenschutzerklärung auf einen sog. Angemessenheitsbeschluss beruft, bedeutet dies, dass die empfangende Stelle in einem Land, Gebiet oder spezifischen Sektor sitzt, zu dem die EU-Kommission beschlossen hat, dass es ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Die Garantie folgt dann aus Artikel 45 DSGVO.
  3. Sofern sich der Verantwortliche in der nachfolgenden Datenschutzerklärung auf die sog. EU-Standardvertragsklauseln beruft, bedeutet dies, dass die empfangende Stelle sich zur Achtung der EU-Datenschutzgrundsätze vertraglich verpflichtet hat und dies auf Grundlage der sog. EU-Standardvertragsklauseln, Die Garantie folgt dann aus Artikel 45 DSGVO.
  4. Sofern sich der Verantwortliche in der nachfolgenden Datenschutzerklärung auf sog. verbindliche, interne Datenschutzvorschriften beruft, bedeutet dies, dass die zuständige Aufsichtsbehörde die Übermittlung genehmigt hat. Die Garantie folgt dann aus Artikel 47 DSGVO.
  5. Sofern sich der Verantwortliche in der nachfolgenden Datenschutzerklärung darauf beruft, dass die Betroffenen in die Übermittlung in ein Land außerhalb der Europäischen Union ausdrücklich eingewilligt haben, bedeutet dies, dass sie in Kenntnis aller damit verbundenen Risiken der Übermittlung dennoch zustimmen. Die Garantie folgt dann aus Artikel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO.
  6. Die vorstehenden Hinweise werden nur vorsorglich erteilt. Sie gelten nur, wenn und soweit in der nachfolgenden Datenschutzerklärung hierauf Bezug genommen wird.

Weitere Hinweise

  1. Eine automatisierte Entscheidungsfindung, einschl. Profiling, findet nicht statt. 
  2. Eine rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung besteht nur, sofern nachfolgend auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO Bezug genommen wird.

Datenverarbeitung im Rahmen der Recherche der Daten

  1. Der Verantwortliche erhebt die Kontaktdaten der Betroffenen (Name, Vorname, Anschrift, Eigentümerschaft) aus allgemein zugänglichen Quellen oder nach Anfrage bei den für die Betroffenen zuständigen Katasterämtern. Anschließend speichert er die Daten. Zweck ist die Anbahnung eines Pachtvertrages. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO, wobei das berechtigte Interesse daraus folgt, dass der Verantwortliche als Unternehmer ein verbürgtes Recht auf Akquise hat. Hier greifen zuvörderst die „europäischen“ Grundrechte auf Meinungsfreiheit i.S.v. Artikel 11 Absatz 1 Satz 1 GRC und unternehmerische Freiheit i.S.v. Artikel 16 GRC, die die Akquise- und Werbefreiheit garantieren; ebenso wie die Grundrechte des Grundgesetzes, hier insbesondere auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG und auf Berufsfreiheit nach Artikel 12 Absatz 1 GG. Überdies sind die Interessen der Allgemeinheit, die sich insbesondere innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG und Artikel 20a GG ergeben, zu nennen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schließt der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Und Artikel 20a GG verpflichte „den Staat“ zum Klimaschutz und insbesondere zur Herstellung von Klimaneutralität.  Mit Blick darauf, dass das Ziel der Klimaneutralität auch den Ausbau der PV-Leistung erfordert, ist die Akquise neuer Pacht- bzw. Projektflächen zumindest als Zwischenschritt zum Ausbau zu berücksichtigen. Die Interessen der Betroffenen an der Nichtverarbeitung ihrer Daten überwiegen angesichts Art (Erhebung), Umfang (Name, Vorname, Anschrift) der Verarbeitung sowie der gesetzlichen Anerkennung dieser Recherchemöglichkeiten in den vermessungsrechtlichen Landesgesetzen die Interessen der Verantwortlichen und der Allgemeinheit nicht.
  2. Im Fall eines Widerspruchs gegen die Ansprache werden die Daten u.U. auf eine Blocklist gesetzt, um künftige Ansprachen zu vermeiden. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO, wobei die Nichtansprache im Interesse der Betroffenen ist, die dies verlangen. Die Betroffenen können der Aufnahme in die Blocklist widersprechen, was – sofern keine Aufbewahrungsgründe entgegenstehen – zur Löschung der Daten führt. In der Konsequenz wäre dann aber eine erneute Ansprache möglich.
  3. Die Daten werden anschließend wie folgt aufbewahrt:
    1. Die o.g. Daten werden bis zum Widerspruch gegen die Verarbeitung gespeichert, wobei sich Zweck und Rechtsgrundlage aus Absatz 1 ergeben.
    2. Daten, die Entgegennahme und Bearbeitung des Widerspruchs beweisen, werden für drei Jahre aufbewahrt, wobei diese Frist am 31. Dezember des Kalenderjahres beginnt, in dem der Widerspruch dem Verantwortlichen zugegangen ist. Zweck ist die Erfüllung einer rechtlichen Aufbewahrungsverpflichtung.   Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. Artikel 5 Absatz 2 DSGVO i.V.m. Artikel 83 DSGVO i.V.m. § 31 Absatz 2 Ziffer 1 OWiG. 

Auftragsverarbeiter und Dritte, die Daten erhalten

Die folgenden Drittanbieter erhalten personenbezogene Daten:

Drittanbieter: Es werden diverse Applikationen von der Microsoft Corporation (USA) eingesetzt, die gemäß Artikel 28 DSGVO beauftragt wurde, nämlich: Microsoft365-Cloud, Microsoft Teams (Projektmanagement-Tool), Microsoft Teams (Videokonferenz-Tool), Sharepoint, Microsoft Azure. Der Beauftragung dieses Anbieters steht auch nicht entgegen, dass er seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat. Der Beauftragung steht nicht entgegen, dass der Drittanbieter außerhalb der Europäischen Union sitzt. Denn die Übermittlung ist nach Artikel 45 DSGVO gerechtfertigt.