Investment

Wir investieren in den eigenen Bestand von Solarkraftwerken und decken hier die gesamte Wertschöpfungskette ab. Aktuell hat die Enerparc über 668 Solarkraftwerke mit einer Leistung von 3.450 MW im Eigenbestand – selbst entwickelt, mit einem eigenen Team gebaut und von eigenen Mitarbeitern betreut. Enerparc nimmt an EEG-Ausschreibungen teil, investiert in Projekte mit festen Einspeisetarifen und entwickelt förderfreie Solarkraftwerke in Europa mit Energieabnahmeverträgen (PPA) für Energieversorger oder Großabnehmer.

  • 3.450 MW im Eigenbestand
  • Planung, Errichtung & Betrieb
  • Teilnahme an EEG-Ausschreibungen
  • Entwicklung förderfreier Solarkraftwerke

Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein oftmals langfristiger Stromabnahmevertrag, meist zwischen einem Stromabnehmer (Käufer) und einem Anlagenbetreiber (Verkäufer) von Erneuerbaren Energien. Dieser Vertrag regelt alle notwendigen Konditionen, wie die Strommenge, ausgehandelte Preise, die bilanzielle Abwicklung oder die Vertragsdauer. Da es sich bei einem PPA um einen bilateralen Vertrag handelt, kann ein PPA viele unterschiedliche und auf die Vertragspartner abgestimmte Formen annehmen. PPAs findet man vorrangig bei großen Stromverbrauchern (bspw. Industrieunternehmen), Händlern, Energieversorgern und Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen ohne staatliche Fördersysteme. Die Vorteile eines Power Purchase Agreements für Akteure am Energiemarkt sind unter anderem: langfristige Preissicherheit, Möglichkeiten zur Finanzierung von Investitionen in neue Stromerzeugungskapazitäten oder Reduzierung von Risiken bei Stromverkauf und -einkauf.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 als zentraler Baustein der deutschen Energiewende eingeführt. Das energiepolitische Ziel hinter dem EEG ist es, schrittweise 80% der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bis 2050 zu erreichen und somit den Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch zu steigern (§1 EEG 2017). Das EEG garantiert Anlagenbetreibern von Erneuerbaren Energien eine feste Einspeisevergütung in ct/kWh für 20 Jahre, ab dem Datum der Inbetriebnahme. Für die ersten Anlagen endet somit im Jahr 2021 die staatliche Förderung. Ein neues Instrument zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb dieser Altanlagen, unabhängig von der EEG-Förderung, können die sogenannten Power Purchase Agreements sein.