EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 als zentraler Baustein der deutschen Energiewende eingeführt. Das energiepolitische Ziel hinter dem EEG ist es, schrittweise 80% der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bis 2050 zu erreichen und somit den Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch zu steigern (§1 EEG 2017). Das EEG garantiert Anlagenbetreibern von Erneuerbaren Energien eine feste Einspeisevergütung in ct/kWh für 20 Jahre, ab dem Datum der Inbetriebnahme. Für die ersten Anlagen endet somit im Jahr 2021 die staatliche Förderung. Ein neues Instrument zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb dieser Altanlagen, unabhängig von der EEG-Förderung, können die sogenannten Power Purchase Agreements sein.