Sollten wir Ihre Daten in Länder übermitteln, die nicht zur Europäischen Union gehören (Drittländer), brauchen wir zusätzliche Schutzgarantien, die in den Artikeln 44ff. DSGVO geregelt sind. Dazu gehören insbesondere
- Angemessenheitsbeschlüsse, bei denen die EU-Kommission beschlossen hat, dass ein Land oder ein Sektor ein angemessenes Datenschutzniveau hat (Artikel 45 DSGVO),
- Standardvertragsklauseln, mit denen sich die Datenempfänger aus Drittländern vertraglich dazu verpflichten, ein angemessenes Datenschutzniveau zu beachten (Artikel 46 DSGVO),
- verbindliche, interne Datenschutzvorschriften, die von EU-Aufsichtsbehörden geprüft wurden und mit denen sich die Datenempfänger aus Drittländern dazu verpflichten, ein angemessenes Datenschutzniveau zu beachten (Artikel 47 DSGVO),
- Einwilligungserklärungen, mit denen Sie im Einzelfall akzeptieren, dass Ihre Daten in ein Drittland übermittelt werden (Artikel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO). Etwaige Risikohinweise befinden sich im Glossar.